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Die Planung von unseren Projekten orientiert sich vor allem an den Planungsschritten, den sogenannten Leistungsphasen, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI). Diese gilt u. a. für Bauwerke wie Verkehrsanlagen, Gebäude, Brücken sowie für die Landschaftsplanung. Die neun Leistungsphasen der HOAI gliedern die Aufgaben: vom Projektbeginn über den Bau bis hin zur Ausführung und Abnahme. Mit jeder Leistungsphase wird die Planung detaillierter und feiner. Das erläutern wir weiter unten am Beispiel der Radschnellverbindungen.
Unsere Zuständigkeiten
Die Aufgaben und Zuständigkeiten von infraVelo variieren von Projekt zu Projekt; manchmal auch von Bauabschnitt zu Bauabschnitt. Die Dimension des Vorhabens, die Eigentumsverhältnisse der zu bebauenden Flächen oder die Zuständigkeiten zwischen dem Land Berlin und den Bezirken bestimmen, in welcher Rolle infraVelo tätig werden kann.
Das AZG – das Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung – schreibt Details vor, auch indirekt für infraVelo: Die für uns zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) kann uns nur Aufgaben aus ihrem Zuständigkeitsbereich übertragen. In allen anderen Fällen – wenn zum Beispiel ein Bauabschnitt auf einer Fläche liegt, die nicht dem Land Berlin gehört – sind Abstimmungen und Verträge zwischen den Eigentümern der Flächen und infraVelo zu vereinbaren. Neben den Bezirken können dies auch die Berliner Forsten, das Wasserstraßenschifffahrtsamt oder die Autobahn GmbH sein. Planungen in Berlin sind komplex und abstimmungsintensiv. Bei den meisten Vorhaben – wie den Radschnellverbindungen – ist infraVelo Bauherr für das Land Berlin. In anderen Fällen sind wir Projektsteuerer für den Senat, oder unterstützend und koordinierend tätig.
Unsere Aufgaben
Wir steuern, „organisieren“ und koordinieren die Infrastrukturprojekte, sind das Bindeglied zwischen der Senatsverwaltung sowie allen Planungs- und Ausführungsbeteiligten und behalten alles im Blick. Die Aufgaben, die uns übertragen werden, unterscheiden sich von Projekt zu Projekt:
- Wir führen als öffentlicher Auftraggeber komplexe, europaweite Ausschreibungsverfahren durch, arbeiten eng mit den Planungsbüros zusammen und vergeben, wenn nötig, weitere spezifische Fachplanungsleistungen, wie zum Beispiel Vermessungsarbeiten, Gutachten oder die Bauüberwachung.
- Wir stimmen – zum Teil mit Unterstützung der Fachplanung – die Planung mit Behörden, öffentlichen Versorgungsunternehmen und sonstigen in der Planung Beteiligten ab und schließen erforderliche Verträge.
- Wir steuern und verantworten die Vergabe, Abnahme und Abrechnung der Ingenieur-, Gutachter- und Bauleistungen.
- Wir verantworten die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen.
- Wir berichten an die SenMVKU über den Projektstatus und -fortschritt und stimmen uns fortlaufend zu den Planungsherausforderungen ab.
- Wir führen nicht-öffentliche und öffentliche Beteiligungsprozesse durch und managen Austausch und Dialog.
„Abstimmungen für alle Planungsphasen vor der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens sind auf Grund der Vielzahl von Beteiligten und Themenfeldern grundsätzlich sehr umfassend, zeitintensiv und vielschichtig. Zugleich können jedoch umstrittene Themen und Interessen im Vorfeld der Planfeststellung diskutiert und bewertet sowie Probleme und Projektrisiken analysiert werden.“
Grit Fürstenau
Bereichsleitung Verkehrswege
Planen und Bauen – ein Prozess mit vielen Beteiligten
Wichtigster Akteur ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Sie ist sogenannte Vorhabenträgerin, und überträgt Projekte an infraVelo. infraVelo steht bei den Planungsschritten im engen Austausch mit der SenMVKU.
Ebenso wichtig sind die Bezirke, durch die die jeweiligen Radwege führen bzw. in denen Fahrradabstellanlagen stehen sollen. Gerade weil für manche Vorhaben die Zuständigkeit bei den Bezirken liegt, ist eine enge Zusammenarbeit essenziell. Auch kennen die Bezirke die Flächen und Straßen in ihren Kiezen am besten. Wir tauschen uns aus, zielen auf einvernehmliche Lösungen.
Die Abstimmungen sind vielfältig, denn je nach Vorhaben sind sehr unterschiedliche Stellen und Akteur*innen sowie ihre Vorhaben und Interessen zu berücksichtigen – auf Bezirksebene zum Beispiel Straßen- und Grünflächenämter, auf Landesebene der Denkmalschutz oder auf Bundesebene das Wasserstraßenschifffahrtsamt. Manche Themen können sehr konfliktreich sein. Wir beziehen unterschiedliche Sichtweisen ein und verständigen uns mit allen Akteur*innen auf Lösungen, die zu einer Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur führen.
Expert*innen unterstützten uns bei der Planung: infraVelo beauftragt Ingenieur- und Planungsbüros, koordiniert die Aufgaben, prüft Entwürfe und stimmt diese auf Senats- und Bezirksebenen ab. Für manche Themen – wie zum Beispiel dem Umwelt- und Naturschutz – werden Fachgutachten eingeholt.
Auch gesetzliche Vorgaben und Genehmigungsprozesse, die im Planungsprozess berücksichtigt werden müssen, haben wir im Blick. Deshalb werden frühzeitig die zuständigen Ämter involviert – die Zusammenhänge sind größer als es auf den ersten Blick erscheint: Bei Wegen, die entlang von Bundesgewässern verlaufen, sind neben der Wasserbehörde auch das Wasserstraßenschifffahrtsamt auf Bundesebene einzubeziehen, vergleichbares gilt für Wege, die auf Flächen der Deutschen Bahn oder der Autobahn GmbH verlaufen. Hierfür ist die Zustimmung des jeweiligen Flächeneigentümers erforderlich sowie detaillierte Vereinbarungen zur zukünftigen Nutzung und zu den Zuständigkeiten.
Hintergrundinformationen zu Planungsphasen bei Verkehrsanlagen
Im ersten Schritt – noch vor Beginn der Leistungsphasen nach HOAI – führt infraVelo Machbarkeitsuntersuchungen durch. Hier wird innerhalb eines Trassenkorridors geprüft, ob überhaupt und mit welchen potenziellen Routenführungen das Projekt umgesetzt werden kann. In den Leistungsphasen (LP) Grundlagenermittlung (LP 1) und Vorplanung (LP 2) werden Unterlagen und Datenmaterial ermittelt – von Verkehrsdaten bis hin zu besonderen Planvorgaben durch Denkmalschutz, Wasserschutzgebiete oder relevante Einrichtungen bzw. Bauwerke wie Botschaften oder Kraftwerke. Im Ergebnis dieser Phasen wird die fachlich am besten bewertete Trasse ermittelt, die sich nach Auswertung aller Faktoren am besten eignet und umsetzen lässt. Dazu wird eine Bewertungsmatrix herangezogen, die alle Varianten miteinander in Vergleich setzt. In der dritten Leistungsphase – der Entwurfsplanung (LP 3) – wird detaillierter gearbeitet. Hier wird die Strecke eines Radweges mit Straßenraumaufteilung, Kreuzungssituationen etc. genau geplant.
In der Genehmigungsplanung (LP 4) werden alle Unterlagen für die erforderlichen Genehmigungen aufbereitet. Bei großen Vorhaben wie den Radschnellverbindungen folgt nach Vorgabe des Berliner Straßengesetzes ein Planfeststellungsverfahren, in dem alle öffentlichen und privaten Interessen und Belange im Sinne des Allgemeinwohls geprüft und abgewogen werden.
Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss. Das ist eine Art Baugenehmigung, die u. a. beschreibt wie das Vorhaben gebaut werden kann. In der Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe (LP 5–7) wird die „Anleitung“ zum Bau formuliert – die Umsetzung von der Theorie in die Praxis – und die konkreten Bauleistungen werden ausgeschrieben und an Bauunternehmen vergeben.
Sichtbar wird das Vorhaben erst mit der Bauausführung in LP 8 (Bauüberwachung). Sind die Bauarbeiten abgeschlossen und abgenommen, muss eine Radverkehrsanlage kontinuierlich auf Mängel überprüft werden. Diese Leistung – die sogenannte Objektbetreuung – ist in LP 9 definiert. Danach geht ein Projekt in „Betrieb und Unterhalt“ über.