
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
GB infraVelo GmbH
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt und unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot
www.infravelo.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.04.2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Website wurde zuletzt am 09.07.2024 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese mobile Anwendung ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Barriere: Fehlerhafte/fehlende Alternativtexte von Bildern und Bedienelementen
- Beschreibung: Bilder und Bedienelemente haben einen unzureichenden, fehlerhaften oder keinen Alternativtext.
- Maßnahmen: Bilder und Bedienelemente werden ausgezeichnet. (Programmierung, Design)
- Zeitplan: Behebung in 2025
Barriere: Beschriftungen (Labels); Name, Rolle, Wert
- Beschreibung: Formularfeldern oder Bedienelementen fehlt teilweise das sichtbare Label oder dieses ist fehlerhaft. Außerdem fehlen bei Formularfeldern teilweise Beschriftungen oder Anweisungen (zu Eingabeformaten) oder sie sind ungenügend. Elemente sind teilweise nicht korrekt ungesetzt. Sie haben eine fehlerhafte oder ungenügende Zuweisung ihrer Namen, Rollen oder ihres Wertes.
- Maßnahmen: Sinnvolle und sichtbare Label bei Formularfeldern und bedienbaren Elementen einrichten, welche mit dem programmatischen Label übereinstimmen, so dass Nutzende mit Sprachsteuerung dieses anspringen und aktivieren können. Bei allen Eingabefeldern werden sinnvolle und dauerhaft sichtbare Beschriftungen oder Anweisungen umgesetzt. Elemente werden so umgesetzt, dass korrekte ARIA-Elemente, Status und Zuweisungen erfolgen und dass die Elemente ihren korrekten Namen, ihre Rolle und ihren Wert an die Accessibility API, den AccessibilityTree oder den DOM übermitteln. (Programmierung)
- Zeitplan: Behebung in 2025
Barriere: Deutsche Gebärdensprache
- Beschreibung: Die vorgeschriebenen Informationen in Deutscher Gebärdensprache fehlen. Alle wesentlichen Inhalte des Auftritts sind aber in Leichter Sprache verfügbar.
Barriere: PDF-Dokumente
- Beschreibung: PDF-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei.
- Maßnahmen: Ältere Dokumente können aus Ressourcengründen nicht überarbeitet werden, bei neu erstellten Dokumenten achten wir auf eine barrierefreie Gestaltung und PDF/UA-Standard.
Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin. Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen:
Barriere: Karten
- Beschreibung: Die digitalen Kartendarstellungen sind nicht barrierefrei.
- Rechtsgrundlage: BIKTG Bln § 4 Abs. 4d
Barriere: Videos
- Beschreibung: Alle Videos auf der Website von infraVelo, die vor dem Stichtag 23.09.2020 veröffentlicht wurden.
- Rechtsgrundlage: BIKTG Bln § 4 Abs. 4b
- Alternative: Kurzbeschreibung zum Video, Untertitel
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
GB infraVelo GmbH
Ullsteinhaus
Mariendorfer Damm 1
12099 Berlin
Telefon: +49 30 700 906-341
info@infravelo.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de