Radfahrende mit Kind auf farblich markiertem Radfahrstreifen

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

GB infraVelo GmbH

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt und unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot
www.infravelo.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.07.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 09.07.2024 überprüft.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung und durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese mobile Anwendung ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Barriere: Fehlerhafte/fehlende Alternativtexte von Bildern und Bedienelementen

  • Beschreibung: Bilder und Bedienelemente haben einen unzureichenden, fehlerhaften oder keinen Alternativtext.
  • Maßnahmen: Bilder und Bedienelemente werden ausgezeichnet. (Programmierung, Design)
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Fehlerhafte oder nicht vorhandene Strukturierung

  • Beschreibung: Teilweise ungenügende oder fehlerhafte Überschriftenhierarchie oder Überschriften sind nicht als solche ausgezeichnet. Einige Listeneinträge sind fehlerhaft verschachtelt.
  • Maßnahmen: Überschriften werden sinnvoll gegliedert und ausgezeichnet. Listen und Tabellen werden korrekt eingesetzt und ausgezeichnet. (Redaktion, Programmierung)
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Fehlerhafte Darstellung von Inhalten und/oder Bedienelementen/Funktionen

  • Beschreibung: Positionierung/Darstellung der Suchergebnisse (für Screenreader) ungeeignet.
  • Maßnahmen: Lese-Reihenfolge ist für alle Nutzenden stets gleich und logisch nachvollziehbar. (Programmierung, Redaktion)
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Benutzung von Farbe

  • Beschreibung: Wichtige und optisch hervorgehobene Informationen werden nicht mit einem zweiten Merkmal hervorgehoben.
  • Maßnahmen: Links, Bedien- und Menüelemente sowie wichtige optisch hervorgehobene Informationen werden durch ein zusätzliches Merkmal gekennzeichnet. (Design, Programmierung)
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Kontrast

  • Beschreibung: Der Webauftritt weist diverse Kontrastfehler auf.
  • Maßnahmen: Alle Textelemente mit normaler Schrift weisen einen Kontrast von mindestens 4,5:1 zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe auf. (Design, Programmierung)
  •  Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Tastaturfokus

  • Beschreibung: Bereiche von Inhalten können nicht oder unzureichend übersprungen werden.
  • Maßnahmen: Seitenbereiche können durch verschiedene Mechanismen, u.a. Sprunglinks, übersprungen werden. (Programmierung)
  •  Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Links (im Kontext)

  • Beschreibung: Links sind teilweise nicht aussagekräftig oder fehlerhaft.
  • Maßnahmen: Links werden im Kontext eindeutig und konform umgesetzt, damit bspw. Nutzende mit Screenreader wissen, wohin der Link führt oder Nutzende mit Spracheingabe diesen gezielt auslösen können. (Redaktion)
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Fokus sichtbar

  • Beschreibung: Es fehlt teilweise der sichtbare Tastaturfokus, oder er ist zu gering.
  • Maßnahmen: Ein stets sichtbarer Fokus mit einem Kontrast von 3:1 zum umgebenen Element wird umgesetzt. (Programmierung, Design)
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Zeigergesten

  • Beschreibung: Es fehlt eine einfache und nicht Mehrfinger-Gesten Bedienmethode, z. B. erfordert die Projektkarte bei der mobilen Ansicht zwei Finger zum Zoomen (Pinch-Geste) und Bewegen der Karte.
  • Maßnahmen: Eine einfache Bedienmethode wird eingerichtet. (Programmierung)
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Beschriftungen (Labels); Name, Rolle, Wert

  • Beschreibung: Formularfeldern oder Bedienelementen fehlt teilweise das sichtbare Label oder dieses ist fehlerhaft. Außerdem fehlen bei Formularfeldern teilweise Beschriftungen oder Anweisungen (zu Eingabeformaten) oder sie sind ungenügend. Elemente sind teilweise nicht korrekt ungesetzt. Sie haben eine fehlerhafte oder ungenügende Zuweisung ihrer Namen, Rollen oder ihres Wertes.
  • Maßnahmen: Sinnvolle und sichtbare Label bei Formularfeldern und bedienbaren Elementen einrichten, welche mit dem programmatischen Label übereinstimmen, so dass Nutzende mit Sprachsteuerung dieses anspringen und aktivieren können. Bei allen Eingabefeldern werden sinnvolle und dauerhaft sichtbare Beschriftungen oder Anweisungen umgesetzt. Elemente werden so umgesetzt, dass korrekte ARIA-Elemente, Status und Zuweisungen erfolgen und dass die Elemente ihren korrekten Namen, ihre Rolle und ihren Wert an die Accessibility API, den AccessibilityTree oder den DOM übermitteln. (Programmierung)
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Deutsche Gebärdensprache

  • Beschreibung: Die vorgeschriebenen Informationen in Deutscher Gebärdensprache fehlen. Alle wesentlichen Inhalte des Auftritts sind aber in Leichter Sprache verfügbar.

Barriere: PDF-Dokumente

  • Beschreibung: PDF-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei.
  • Maßnahmen: Ältere Dokumente können aus Ressourcengründen nicht überarbeitet werden, bei neu erstellten Dokumenten achten wir auf eine barrierefreie Gestaltung und PDF/UA-Standard.

Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin. Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen:

Barriere: Karten

  • Beschreibung: Die digitalen Kartendarstellungen sind nicht barrierefrei.
  • Rechtsgrundlage: BIKTG Bln § 4 Abs. 4d

Barriere: Videos

  • Beschreibung: Alle Videos auf der Website von infraVelo, die vor dem Stichtag 23.09.2020 veröffentlicht wurden.
  • Rechtsgrundlage: BIKTG Bln § 4 Abs. 4b
  • Alternative: Kurzbeschreibung zum Video, Untertitel

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

GB infraVelo GmbH
Ullsteinhaus
Mariendorfer Damm 1
12099 Berlin
Telefon: +49 30 700 906-341
info@infravelo.de

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de 
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de