Für die Durchführung eines Projekts ist der/die Vorhabenträger*in verantwortlich. Das sind in der Regel der*die Investor*in eines Bauvorhabens, meistens also der*die Bauherr*in. Diese Bezeichnung lässt oft darauf schließen, dass nach einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gearbeitet wird.
Bei übergeordneten Hauptrouten, Radschnellverbindungen und Radfernwegen ist dies in Berlin in der Regel die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Bei Radverkehrsmaßnahmen, die von Bezirken geplant und umgesetzt werden, sind die Bezirke selbst Vorhabenträger.
Wird ein Vorhaben mit Fördermitteln des Landes oder Bundes gefördert, handelt es sich bei der*dem Fördermittelgeber*in nicht um den Vorhabenträger*in.