Projekte, die von Bezirken umgesetzt werden, werden auf der infraVelo-Projektkarte fortan mit der Längeneinheit „Streckenlänge“ dargestellt.
Um den Fortschritt beim Ausbau der Radinfrastruktur in Berlin vergleichbar zu kommunizieren, stellen infraVelo und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) bei der Darstellung von Projekten, die die Bezirke umsetzen, auf die Angabe „Streckenlänge“ um. Seit Anfang 2023 kommunizieren wir diese Längenangabe in Berichten und bei Projektbeschreibungen einheitlich mit der einfachen Länge einer Radverkehrsanlage - so wie bei der Darstellung von Radschnellverbindungen.
Die Längenangabe „Streckenlänge“ ist die Strecke einer Trasse zwischen einem Start- und einem Endpunkt. Das gilt unabhängig davon, ob es sich z. B. um einen beidseitigen Radfahrstreifen an einer Hauptstraße oder eine Fahrradstraße handelt. Die Einheit „Streckenlänge“ entspricht der Darstellung des Vorrang- und Ergänzungsnetzes, die im Radverkehrsplan mit Zielvorgaben definiert sind.
Eine Frage, mehrere Antworten
Wie lang ist der ausgebaute Radweg? Auf diese scheinbar einfache Frage können unterschiedliche Längensystematiken als jeweils korrekte Antwort angewandt werden. Wer die Länge einer Radinfrastruktur angeben will, kann die gebauten Meter der Radverkehrsanlage angeben, bei der beide Fahrtrichtungen gezählt werden, oder man bemisst die „Streckenlänge“ als Teil des Radverkehrsnetzes, bei der beide Fahrtrichtungen nicht einzeln summiert werden.
Bis 2022 wurden auf der infraVelo-Projektkarte die „Reallängen“ angegeben, bei der die befahrbaren Radwege in beide Richtungen einzeln gezählt wurden. Das heißt z. B.: Wenn Radwege auf beiden Seiten in einer Straße von 1 km Länge eingerichtet werden, werden 2 km gebaute Radwegelänge erfasst – die Straßenlänge wird also für jede Straßenseite gezählt; Fahrradstraßen und Zweirichtungsradwege werden hingegen einfach gezählt.
Bei der Beschreibung eines Radverkehrswegs ist es also möglich, 1 Kilometer Streckenlänge oder 2 Kilometer Reallänge anzugeben: Beides ist korrekt. Das heißt auch bei einem Vergleich - zum Beispiel mit anderen Städten - kommt es immer darauf an, welche Längeneinheiten angewendet werden und wie sie vergleichbar sind.
Bei einigen infraVelo-Projekten (z.B. Grünmarkierungen) werden noch Reallängen ausgewiesen. Eine Umstellung in Streckenlänge erfolgt noch.
Die Herausforderung
Wie wird die Länge angegeben, wenn ein neuer Radweg nur auf einer Straßenseite neu gebaut wird (z. B. weil die andere Straßenseite zu einem späteren Zeitpunkt erneuert wird)? Dann wird auf unserer Website auch die „Streckenlänge“ angegeben. Durch die zusätzliche Angabe der Straßenseite ist nachvollziehbar, dass es sich nur um eine einseitige Maßnahme handelt.
Bei Auswertungen und Berichten wird berücksichtigt, dass erst ein Teil der gesamten Radinfrastruktur entlang einer Strecke umgesetzt wird, um somit den Ausbaufortschritt des Radnetzes verfolgen zu können.
Die „Streckenlänge“ ist die Entfernung von einem Radverkehrsweg zwischen einem Start- und Endpunkt. Seit 2023 verwenden infraVelo und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) bei der Längenangabe von Radverkehrsanlagen, die die Bezirke umsetzen, die Einheit „Streckenlänge“. Diese Längensystematik ermöglicht einen einfachen Vergleich des Ausbaustands mit dem Radverkehrsnetz als Bezugsgröße.