Die Machbarkeitsuntersuchungen für die vier Radschnellverbindungen "Nonnendammallee – Falkenseer Chaussee", "Spandauer Damm – Freiheit", "West-Route" und "Panke-Trail" sind abgeschlossen und veröffentlicht.
Mit den Machbarkeitsuntersuchungen sind die Vorstufen zur Planung für diese vier Radschnellverbindungen abgeschlossen. Drei der vier Machbarkeitsuntersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Radschnellverbindungen rechtlich und verkehrstechnisch machbar sind und einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor aufweisen. Somit liegen nun die Ergebnisse für sieben der insgesamt zehn zu untersuchenden Trassen vor.
Bei der Radschnellverbindung „Spandauer Damm – Freiheit“ wird im Ergebnis der östliche Abschnitt als machbar bewertet, während im westlichen Bereich keine Radschnellverbindung umgesetzt werden kann. Stattdessen wird eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur gemäß Mobilitätsgesetz sowie eine Anbindung an die parallel dazu verlaufende Radschnellverbindung „Nonnendammallee – Falkenseer Chaussee“ empfohlen.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden erste Entwurfsvorschläge für rechtlich und verkehrstechnisch machbare Strecken ausgearbeitet und Brückenbauwerke näher untersucht. Für die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen wurden die Baukosten geschätzt. Die Ergebnisse der einzelnen Abschnitte und Routenvarianten wurden miteinander verglichen, um erste Empfehlungen für eine mögliche Umsetzung auszusprechen und eine derzeitige Vorzugsvariante zu definieren.
Bei der Radschnellverbindung „Panke-Trail“ beeinflussen schon heute weitere Abwägungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der geschätzten hohen Baukosten einzelner Führungsvorschläge, insbesondere Ingenieurbauwerke, die weiteren Planungen.
Die Untersuchungsberichte sind sowohl in der Langversion mit ausführlichen fachlichen Details als auch in kurzen Ergebnisberichten (rund 30 Seiten) verfügbar.
Die Berichte zu den Radschnellverbindungen können Sie hier einsehen:
So geht es weiter
Ob eine Trasse so verläuft, wie in der Machbarkeitsuntersuchung als derzeitige Vorzugsvariante aufgezeigt, ist damit noch nicht festgelegt. Tiefergehende Planungsschritte, Detaillierungen und neue Rahmenbedingungen können zu Trassenänderungen führen. Dabei werden auch mögliche Zielkonflikte, zum Beispiel mit zu Fuß Gehenden oder im Rahmen von Naturschutzaspekten, berücksichtigt und geklärt.
Die nun veröffentlichte Empfehlung der Fachplanung ist daher vorbehaltlich der nachfolgenden Planungsschritte zu betrachten, denn durch fortschreitende Planungstiefen, Abstimmung mit den Bezirken und anderen Akteuren sowie Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit und dem Ergebnis des Genehmigungsverfahrens (Planfeststellung) kann die Routenführung von der Vorzugsvariante der Machbarkeitsuntersuchung abweichen. In der sogenannten Vorplanung (HOAI-Leistungsphase 2) werden daher neben der derzeitigen Vorzugsvariante alle machbaren Routenalternativen weiterhin berücksichtigt. Ausgeschlossene Varianten werden nicht länger betrachtet.
Die drei noch ausstehenden Machbarkeitsuntersuchungen der Radschnellverbindungen „Mitte – Tegel – Spandau“, „Ost-Route“ und „Reinickendorf-Route" werden im ersten Quartal 2021 veröffentlicht.
Bei den im September 2020 veröffentlichten Ergebnissen zu den Radschnellverbindungen „Y-Trasse“, „Teltowkanalroute“ und „Königsweg – Kronprinzessinnenweg“ kam die Fachplanung zu dem Ergebnis, dass diese Routen machbar sind und ebenfalls einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor aufweisen. Die Trassenverläufe sind derzeitige Vorzugsvarianten, die nicht von infraVelo oder der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz festgelegt wurden.
infraVelo stand und steht im kontinuierlichen Austausch mit den Fachplanungsbüros und hat den Prozess der Machbarkeit bis zum finalen Untersuchungsbericht kontinuierlich begleitet und abgenommen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde ebenfalls in den Arbeitsprozess eingebunden. Die Anmerkungen der einzelnen Fachabteilungen und der Bezirke werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Das bedeutet, dass sich die Ergebnisse der Machbarkeit der Fachplanungsbüros nicht zwangsläufig mit den Positionen der verschiedenen Abteilungen der Senatsverwaltung decken müssen.