Priorisierungskonzept ermöglicht den Berliner Bezirken strukturierte Umsetzung des Vorrangnetzes
Das Mobilitätsgesetz formuliert ambitionierte Zielvorgaben, wie das Radverkehrsnetz ausgebaut werden soll. Damit Radfahrende sicher und bequem unterwegs sein können, soll insbesondere das gesamte Vorrangnetz Radverkehrsanlagen mit festen Standards erhalten. Für die Bezirke sind die 871 km Vorrangnetz eine planerische Herausforderung, denn es können nicht alle Radverkehrsmaßnahmen gleichzeitig geplant, vergeben und umgesetzt werden.
Um nach einem objektiven und strukturierten Vorgehen die wichtigsten Maßnahmen zu identifizieren, hat infraVelo in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) ein Priorisierungskonzept entwickelt. Das Instrument unterstützt alle Beteiligten, die Radwege im Vorrangnetz ausbauen bei einer Frage:
- Wie werden anstehende Maßnahmen im Vorrangnetz priorisiert?
Nach der Konzeptvorstellung folgt die Anwendung
Mit dem Priorisierungskonzept nutzen alle Bezirke ein gleiches und nachvollziehbares Verfahren, um ihre Maßnahmen auszuwählen, die prioritär umgesetzt werden sollen. Damit können die vorhandenen Ressourcen in der Planung und von Haushaltsmitteln möglichst zielgerichtet eingesetzt werden.
Für die Priorisierung sind Kriterien definiert, wie die Maßnahmen bewertet werden. Dabei spielen die Verkehrssicherheit, das Radverkehrsaufkommen und der aktuelle Zustand eine wichtige Rolle. Zudem wird einbezogen, ob Netzlücken im Vorrangnetz geschlossen, städtebauliche Projekte möglicherweise besser angebunden und wie schnell die Maßnahmen umgesetzt werden können. Aus dieser vergleichenden Bewertung können Bezirke die Projekte auswählen, die umgesetzt werden. Ebenso haben die Bezirke mit dem Priorisierungskonzept ein Vorgehen an der Hand, um die vorgesehenen Mittel im Haushalt gezielt abzurufen.
infraVelo unterstützt die Bezirke bei der Steuerung und Umsetzung. Dazu erfolgte im November die Vorstellung des Konzepts bei den Leiter*innen der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter und zuständigen Fachplaner*innen in den Bezirken.