Beim Planen und Bauen von Radinfrastruktur sind viele naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten: Diese betreffen Wasser, Boden, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt. Darüber hinaus sind aber auch das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung sowie der Mensch und dessen Gesundheit in der Planung zu berücksichtigen. Die Anforderungen an die Planung sind häufig sehr komplex und müssen geklärt werden, bevor der Radweg gebaut werden kann.
Einfach erklärt
Der rechtliche Rahmen
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) setzen den rechtlichen Rahmen. Diese gesetzlichen Anforderungen werden bei allen Projekten geprüft und umfassend berücksichtigt, wenn wir Radwege planen und bauen.
Für die Planung von Radverkehrsanlagen spielen vor allem die Vorschriften zur Eingriffsregelung sowie zum besonderen Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz eine zentrale Rolle. Die Eingriffsregelung (§§ 13, 14, 15 BNatSchG) beinhaltet im Kern:
- das Vermeidungsgebot: erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu vermeiden sowie
- das Verursacherprinzip: nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durch die Verursachenden zu kompensieren.
Die Regelungen zum besonderen Artenschutz (§ 44 BNatSchG) verbieten Verletzung, Tötung und erhebliche Störung von geschützten Tierarten sowie die Zerstörung ihrer Lebensstätten.
Die RSV 3 „Königsweg – Kronprinzessinnenweg“ ist mit Blick auf den Natur- und Umweltschutz eine besondere Trasse. Sie führt durch zwei Natura 2000-Gebiete, also zwei europäische Schutzgebiete: das Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet „Grunewald“ und das Vogelschutzgebiet „Grunewald“. Bei dieser Radschnellverbindung müssen wir zusätzlich prüfen, ob sie sich mit den strengen Erhaltungszielen dieser Schutzgebiete verträgt.
Naturschutz im Planungsverlauf
Größere Infrastrukturprojekte durchlaufen mehrere HOAI-Planungsphasen, in denen der Naturschutz durchgängig eine wichtige Rolle spielt. Dies skizzieren wir hier am Beispiel von Radschnellverbindungen in Berlin:
Im Team für den Naturschutz
Die infraVelo-Umweltplaner*innen werden von Expert*innen wie dem Landschafts- und Umweltplaner Sven Schicketanz von Bosch & Partner unterstützt. Im Video erklären wir unter anderem, welche Rolle der Artenschutz spielt und wie infraVelo den Umwelt- und Naturschutz in der Planung berücksichtigt: