Warum temporäre Radfahrstreifen während COVID-19?
Die Corona-Pandemie stellt auch in Berlin Stadt und Menschen vor besondere Herausforderungen. Wer in dieser Zeit mit dem Rad fährt, tut nicht nur sich, sondern auch anderen etwas Gutes. Denn mit ausreichend Abstand minimiert es das Risiko einer Ansteckung. Wenn viele Menschen ihre Wege mit dem Fahrrad statt mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, bewahrt das außerdem die Straßen vor Staus und schafft in Bussen und Bahnen mehr Platz, um das Abstandsgebot zu wahren.
Damit während der Corona-Pandemie viele Menschen aufs Fahrrad steigen und dabei den notwendigen Abstand einhalten können, schafft Berlin kurzfristig mehr Platz für den Radverkehr. Temporäre Radfahrstreifen – auch Pop-up-Bike-Lanes genannt – werden in Berlin und vielen anderen Städten auf der Welt eingerichtet.
Wie kommen die neuen Radfahrstreifen auf die Straße?
Die temporären Radfahrstreifen werden ähnlich wie eine Baustellensicherung eingerichtet. Gelbe Begrenzungsstreifen markieren den Radfahrstreifen, soweit möglich ist dieser zusätzlich mit Baustellenbaken vom Autoverkehr getrennt.
Für die Anordnung hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Regelplan „Temporäre Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen“ erstellt. Dieser dient inzwischen auch in anderen Städten in Deutschland und im Ausland als Planungshilfe. Auf Grundlage des Regelplans planen die Bezirksämter zusammen mit der Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung die Radfahrstreifen. In der Regel kann ein temporärer Radfahrstreifen innerhalb eines Tages umgesetzt werden.
Bleiben die neuen Radfahrstreifen auch in Zukunft bestehen?
Die temporären Radfahrstreifen werden dort eingerichtet, wo besonders hoher Bedarf besteht und ohnehin neue Radwege vorgesehen sind. Es handelt sich deshalb zwar um temporäre Anordnungen. Ziel ist es aber, sie in Zukunft durch gleichwertige, dauerhafte Maßnahmen zu ersetzen.